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   VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05   

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https://dejure.org/2006,25254
VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05 (https://dejure.org/2006,25254)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15.03.2006 - 1 A 32/05 (https://dejure.org/2006,25254)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15. März 2006 - 1 A 32/05 (https://dejure.org/2006,25254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Anerkennung als Berufskrankheit wegen PVC-Folien in Polizeischutzwesten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 3 BeamtVG; § 45 Abs 1 S 1 BeamtVG; § 45 Abs 2 S 2 BeamtVG; Art 3 Abs 1 GG
    Anerkennung; Beamter; Belastung; Berufskrankheit; Bleichromat; DEHP; Dienstunfall; Dienstunfallschutz; Fiktion; Fürsorge; Gestaltungsspielraum; Gleichheitssatz; Hodenkrebs; Kenntnis; Kenntnisstand; Medizin; Polizei; Polizeibeamter; Polizeischutzweste; PVC; Schutzweste; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Ob sich die rechtlichen Verhältnisse während der Dauer der Krankheit ändern, ist grundsätzlich unerheblich (vgl. BVerwG, 23.2.1999 - BVerwG 2 B 88.89, DVBl. 1999, 931).

    Selbst wenn aufgrund der neueren Erkenntnisse die durch DEHP verursachten Erkrankungen in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung nunmehr aufgenommen und damit dem beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz unterfallen würden, könnte der Kläger sich hierauf nicht berufen, da - wie bereits ausgeführt - eine Veränderung der rechtlichen Verhältnisse während der Dauer der Krankheit grundsätzlich unerheblich ist (vgl. BVerwG, 23.2.1999 - BVerwG 2 B 88.89, DVBl. 1999, 931).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Die Gerichte können nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 >174>; 101, 54 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Überprüfung der Entscheidung des nach § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG ermächtigten Verordnungsgebers und der diesen zugrundeliegenden Erwägungen lediglich dahingehend gerichtlich überprüfbar ist, ob die getroffene Maßnahme den Rahmen der Zweckbindung der gesetzlichen Ermächtigung überschreitet, ob sie etwa schlechterdings ungeeignet ist, diesen Zweck zu erreichen, oder ob sie unverhältnismäßig ist (vgl. dazu auch BSG, 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R, BSGE 84, 30).

    Es fehlte an dem erforderlichen konkreten Nachweis an einem Ursachenzusammenhang (vgl. zu diesem Erfordernis auch BSG, 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R, BSGE 84, 30), weshalb ein sachlich rechfertigender Grund für die Nichtaufnahme derartiger Erkrankungen in die Berufskrankheiten-Verordnung bestanden hat und aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit anerkannten Berufskrankheiten anzuerkennen ist.

  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Diese Regelung ist abschließend (vgl. BVerwG, 13.1.1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59; 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 m. w. N.) Allein der Zeitpunkt der Erkrankung ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist.

    Es verstößt daher insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht, wenn der Verordnungsgeber in § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 31 BeamtVG nicht insgesamt auf die Berufskrankheiten-Verordnung Bezug nimmt, sondern den beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz im Bereich der Berufskrankheiten auf die in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführten Erkrankungen beschränkt (vgl. BVerwG, 6.5.1976 - BVerwG 6 B 48.75 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57; 13.1.1978 - BVerwG 6 B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59; 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10).

  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Diese Regelung ist abschließend (vgl. BVerwG, 13.1.1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59; 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 m. w. N.) Allein der Zeitpunkt der Erkrankung ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist.

    Es verstößt daher insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht, wenn der Verordnungsgeber in § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 31 BeamtVG nicht insgesamt auf die Berufskrankheiten-Verordnung Bezug nimmt, sondern den beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz im Bereich der Berufskrankheiten auf die in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführten Erkrankungen beschränkt (vgl. BVerwG, 6.5.1976 - BVerwG 6 B 48.75 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57; 13.1.1978 - BVerwG 6 B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59; 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Die Gerichte können nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 >174>; 101, 54 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Die Gerichte können nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 >174>; 101, 54 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 34.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beachtung von

  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 48.75

    Erweiterung des Schutzes gegen Berufskrankheiten im Unfallversicherungsrecht -

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

    Es gibt zudem keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichgestellt sein müssen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 17. Mai 1995 - 3 B 94.3181 -, BayVBl. 1995, 727 f.; VG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2006 - 1 A 32/05 -, Juris Rn. 18.
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